68 % | DB zug 2klasse voll darfich dan in 1klasse ? |
Nein, denn mit einer Fahrkarte kauft man nur die Beförderung in einem Zug auf der angegebenen Strecke, nicht jedoch das Recht auf einen Sitzplatz. Dieser steht einem nur dann zu wenn man für den Zug eine gültige Sitzplatzreservierung (analog Fahrkarte) erworben hat.
In den "Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG" kann man dies auch nach lesen.
NEIN! Dieses hat die DB mal geregelt (ich glaub dazu gab es auch mal ein Gerichtsurteil). Man darf erst die 1. Klasse nutzen wenn diese vom Zugpersonal freigegeben ist. Am besten beim Personal nachfragen (wenn man sie mal erwischt) ob diese Klasse freigegen wird, denn selber vergisst das Personal häufig diese Möglichkeit.
Immer daran denken: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!



